Update: momentan nicht mehr gültig. In jedem Kraftfahrzeug in Frankreich muss ab dem 1. Juli 2012 ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Nach einer Eingewöhnungsphasebis zum 31. Oktober 2012 werde bei Zuwiderhandlung eine Verwarngebühr von 11 Euro fällig. DerEinweg-Alkoholtest kostet rund 1,50 l Euro und soll in Apotheken und Tankstellen erhältlich sein. Hintergrund der neuenRegelung sind die immer noch zahlreichen Alkoholunfälle in Frankreich.